AGB
Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen
vertreten durch den Geschäftsinhaber Ortwin Schneider
Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von FotoMagic durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Schulungen und Leistungen. (im weiteren als Leistungen zusammengefasst)
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von FotoMagic durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials, der Teilnahme an Schulungen Workshops oder der Anmietung des Studios.
3. „Bildmaterial“ im Sinne dieser AGB sind alle von FotoMagic hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
4. Widerspruch des Kunden zu den AGB, ist schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von FotoMagic.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung des Bildmaterials wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist FotoMagic die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. FotoMagic bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4. Bei einer auftretenden Säumnis des Kunden wird der gesäumte Betrag mit einem Aufschlag von 7,5% Schuldzins für den Zeitraum bis zur vollständigen Bezahlung angerechnet. Entstehende Auslagen und Kosten Dritter sind in diesem Zusammenhang vom Kunden zu tragen. Eine Übertragung der Schuld an dritte (Inkassounternehmen) wird hiermit ausdrücklich zugestimmt.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bildmaterialien Eigentum von FotoMagic.
6. Hat der Auftraggeber FotoMagic keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bildmaterialien gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. FotoMagic behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die von FotoMagic nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält FotoMagic auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass FotoMagic kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann FotoMagic auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
8. Liefertermine von Bildmaterialien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von FotoMagic bestätigt worden sind. FotoMagic haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Vermietung Schulung und Workshops
Die folgenden Bedingungen beziehen sich auf die Vermietung der Studios, der Durchführung von Schulungen und Workshops innerhalb und außerhalb der Studioräume.
Der Mietzins
1. Als Grundlage des Mietzinses dient die ausgehangene / veröffentlichte Preisliste und ist damit verbindlich. Ein anderer Mietzins ist vorher in schriftlicher Form mit FotoMagic zu vereinbaren. Der Mietzins ist vor Beginn des Mietverhältnis in Bar zu entrichten, spätestens aber vor Verlassen des Studios oder des Außentermins.
2. Im Mietzins sind die technischen Einrichtungen, wie Softboxen, Blitzköpfe, Stative, Requisiten enthalten.
3. Der angegebene Mietzins ist inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Nebenkosten sowie Zusatzleistungen, wie in Punkt II 7. aufgeführt, werden zum Ende der
Anmietung abgerechnet und ebenfalls in bar bezahlt.
5. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Produktion einzuhalten. Von FotoMagic nicht verschuldetet verspäteter Produktionsbeginn wird
voll berechnet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminsüberschreitung besteht nicht.
6. Vereinbarte Termine müssen spätestens 3 Tage vor geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden,
da sonst 50% der Gesamtmiete als pauschaler Schadensersatz berechnet wird. Bei vereinbarung einesw Ersatztermines innerhalb eines Monats wird der Betrag angerechnet.
7. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Casting, Location, Styling, Requisite, Catering etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
Inanspruchnahme der Räumlichkeiten des Mietstudios
1. FotoMagic vermietet dem Kunden, die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten, sowie deren technischen Geräte für die dort festgelegte Dauer.
2. Die Vermietung ist grundsätzlich nur während der Anwesendheit des Inhabers oder einer vom Inhaber bevollmächtigten Person möglich.
3. Das Recht zur Nutzung der Mietstudios von FotoMagicl steht ausschließlich dem Kunden zu. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.
4. Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räumlichkeiten durch den Kunden selbst, oder auf Rechnung des Kunden, aufgeräumt, gereinigt und somit in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Je nach Intensität der Raumnutzung behält sich FotoMagic vor, die Reinigung der
Räume dem Mieter zu berechnen, dies insbesondere bei Creme- u. Fettflecken etc.
5. Der Kunde hat sich bei der Übernahme der Räumlichkeiten des Mietstudios von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und technischen Einrichtungen, sowie des Zubehörs zu überzeugen. Sollten etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang vom Kunden gerügt werden, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung vom Kunden als anerkannt.
6. In den Räumlichkeiten von FotoMagic gilt ein generelles Rauchverbot.
7. Die Räumlichkeiten von FotoMagic, sowie deren technischen Einrichtungen dürfen unter keinen Umständen zweckentfremdet benutzt werden. Dem Kunden wird die Verwendung von Materialien und / oder Hilfsmitteln untersagt, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und dort befindlichen technischen Geräten, sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (dazu gehören: brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen). Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.
Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache innerhalb der Mietdauer. Er haftet außerdem für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen.
2. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber FotoMagic, die Unfallverhütungsvorschriften und alle sonstigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten.
3. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber FotoMagic, alle vom Kunden verursachten schuldhaften Schäden an den Räumlichkeiten, deren Einrichtung und an den geliehen technischen Einrichtungen schriftlich anzuzeigen und die dadurch entstanden Kosten zu erstatten. (Dazu gehören auch Mietausfälle)
Erstellung von Fotoarbeiten/Bildmaterialien
Die folgenden Bedingungen beziehen sich auf die Erstellung von Bildmaterialien im Kundenauftrag
Urheberrecht
1. FotoMagic steht das Urheberrecht an allem Bildmaterial nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Das von FotoMagic hergestellte Bildmaterial ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch oder der einmaligen Nutzung im Sinne des Auftrages des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
3. Überträgt FotoMagic Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an FotoMagic.
5. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann FotoMagic, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt FotoMagic zum Schadensersatz, in Höhe des 15 fachen Auftragswertes.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben bei FotoMagic. Eine Herausgabe der Negative oder Originaldateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Haftungsausschluss
1. FotoMagic haftet weder für Beschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, noch für Personenschäden, die während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten der Mietstudios passieren.
2. Alle Vereinbarungen zwischen FotoMagic und dem Kunden müssen schriftlich niedergelegt werden.
3. FotoMagic haftet in keinster Weise für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von FotoMagic.
5. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von FotoMagic als Gerichtsstand vereinbart.
